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Markt Eschlkam

Personalausweis

Ansprechpartner im Rathaus:

Gerhard Macht
Tel.09948 / 9408-16
E-Mail.

gerhard.macht@markt-eschlkam.de

Personalausweis

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  • Antragstellung

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    Antragstellung

    Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss sich ausweisen können. Dies geschieht entweder durch einen Personalausweis oder einen Reisepass.

    Hinweis: Personalausweise können auch für Kinder jedes Alters beantragt werden, beispeilsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist wegen der erforderlichen Unterschrift (ab 10 Jahren) sowie der Fingerabdrücke (ab 6 Jahren) zum ID-Abgleich persönlich bei der Gemeinde Eschlkam zu stellen. Bitte bringen Sie zur Antragstellung ein Passfoto mit. Bei den Fotos gelten die neuen, strengeren Anforderungen wie beim Passfoto für einen Reisepass.

    Ab der Antragstellung bis zur Abholung des neuen Personalausweises vergehen in der Regel zwischen 2 – 3 Wochen. Beantragen Sie deshalb Ihren Ausweis rechtzeitig.

  • Gültigkeitsdauer

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    Gültigkeitsdauer

    Die Gültigkeitsdauer von Personalausweisen beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt der Personalausweis nur 6 Jahre. Ein Personalausweis darf nicht verlängert werden.

    Das bedeutet, wenn die Gültigkeitsdauer des Personalausweises abgelaufen ist, muss ein neuer beantragt werden.

  • Vorläufiger Personalausweis

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    Vorläufiger Personalausweis

    Wird ein Ausweis kurzfristig - sofort - benötigt, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer befristeten Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden.

    Er wird direkt von der Gemeindeverwaltung ausgestellt und ist in circa 1 – 2 Tagen fertig. Für den vorläufigen Personalausweis benötigen wird ein Lichtbild aus neuerer Zeit und die Unterschrift des Antragstellers.

    Kosten für den vorläufigen Personalausweis:  10,00 Euro.

  • Verlust

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    Verlust

    Bei Verlust eines Ausweisdokuments ist der Ausweisinhaber verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Die Verlustanzeige kann entweder bei der Gemeindeverwaltung oder bei der zuständigen Polizeiinspektion erstattet werden.

    Das Wiederauffinden des Personalausweises ist ebenfalls sofort der Behörde zu melden, die die Verlustanzeige aufgenommen hat.

  • Gebühren

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    Gebühren

    Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises bis zum Vollendeten 24. Lebensjahr beträgt 22,80 € mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.

    Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises nach dem Vollendeten 24. Lebensjahr beträgt 37,00 € mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

    Gebühr für nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion 6,00 €

    Gebühr für entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 €

    Gebühr für ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) 6,00 €

Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht