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Markt Eschlkam
  • Bekanntmachung Sitzung Marktgemeinderat

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    BEKANNTMACHUNG

    In der, am Dienstag, 06.Februar 2024, 19.30 Uhr im Rathaus Eschlkam, Sitzungssaal stattfindenden Marktgemeinderatssitzung stehen folgende Angelegenheiten zur

    Tagesordung :

    I.öffentliche Sitzung

    1. Information vom Staatlichen Schulamt im Landkreis Cham zur Mittelschule

    2. Vorbescheide / Bauanträge

    Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nicht-öffentliche Sitzung statt.

    Eschlkam, 26.01.2024

    Adam
    1.Bürgermeister

     

     

     

  • Heimatbücher der Marktgemeinde

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    Die Marktgemeinde hat für ihre Bürger, insbesondere die Heimat- und Geschichtsinteressenten, in jüngster Zeit zwei Bände herausgegeben.

    Im ersten Band befasst sich der Waldschmidtpreisträger und Historiker Werner Perlinger mit der frühgeschichtlichen Epoche bis zum
    19. Jahrhundert.

    Mehrere Autoren knüpften an dieses Werk mit einem zweiten Band an, um die Geschichte und gesellschaftliches Leben in den einzelnen
    Gemeindeteilen darzustellen.
    Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart.

     

    Preise: Band 1, 384 Seiten:                24,90 €

                 Band 2, 696 Seiten:                49,80 €

                 Kombipreis für beide Bände:  70,00 €

  • Die Kreiswerke Cham informieren - Abfuhrkalender online

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    Die Kreiswerke Cham informieren - Abfuhrkalender online

    Ihr persönlicher Abfuhrkalender 2024 ...


    Eschlkam, Dezember 2023

  • Eschlkamer Katastrophenschutzkonzept Stromausfall

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    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

    glücklicherweise ist die Wahrscheinlichkeit eines längerfristigen Stromausfalles als sehr gering einzustufen.

    Sollte es dennoch zu einem Stromausfall kommen, haben wir folgend die wichtigsten Informationen und Handlungsempfehlungen für Sie zusammengestellt:

     

    Florian Adam 

    Erster Bürgermeister

  • Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

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    Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

    Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023 gelten zunächst nur für das Kalenderjahr 2023. Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide für das Jahr 2024 (z.B. bei Änderung des Grundsteuerhebesatzes gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz oder Änderung des Grundsteuermessbescheides) wird hiermit die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2024 erhalten, haben 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023  zu entrichten.

    Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid für das Jahr 2024 zugegangen wäre.

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Abweichend hiervon wird bestimmt, das Kleinbeträge wie folgt fällig werden:

    • Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 € nicht übersteigt.
    • Am 15. Februar und am 15. August zu je einer Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 € nicht übersteigt.

    Eschlkam, Dezember 2023
    Adam
    1. Bürgermeister        

  • Öffentliche Bekanntmachung über die Grundsteuer-Reform ab 2025

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    Reform der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025

     

    Grundsteuer muss für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bezahlt werden. Nach dem Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgericht verabschiedete der Bayerische Landtag eine Neuregelung zur Grundsteuer.

     

    Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern:

    Eschlkam, April 2022

  • Hundesteuer 2024

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    Hundesteuer 2024

    Die Hundesteuer für das Jahr 2024 ist am 01.April 2024 zur Zahlung fällig. Es wird darauf hingewiesen, dass nur bei Neuanmeldungen ein neuer Hundesteuerbescheid erlassen wird.

    Eschlkam, im Februar 2024

     

    Adam

    1. Bürgermeister

  • An alle Hundebesitzer !

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    An alle Hundebesitzer !

    Das freie Umherlaufen großer Hunde sorgt für Ängste und Ärger bei den Eschlkamer Bürgern.

    Die Marktgemeinde Eschlkam bittet in diesem Zusammenhang alle Hundebesitzer ihre Hunde anzuleinen und verweist auf die Hundehaltungsverordnung des Marktes Eschlkam.

    Eschlkam, November 2020

    Florian Adam, 1.Bürgermeister     

     

     

  • Entsorgung holziger Gartenabfälle

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    Entsorgung holziger Gartenabfälle

    Holzige Gartenabfälle können ganzjährig beim Wertstoffhof zu den üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden.
    Holzige Gartenabfälle sind vor allem Strauchgut. Wurzelballen bis zu einem Gesamtdurchmesser von 45 cm können vom Entsorger mit dem Strauchgut verarbeitet werden. Wurzelballen, deren Gesamtdurchmesser größer als 45 cm sind, dürfen nicht angeliefert werden. Sollten diese trotzdem angeliefert werden, muss über eine Sperrung der Anlieferung für holzige Gartenabfälle außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes nachgedacht werden.

  • Grüngut

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    Grüngut

    Das Grüngut kann ebenerdig bis Oktober in das Silo abgeladen werden. Für die optimale Verwertung des Materials (Rasenschnitt, bzw. auch Blumenschnitt, Balkonblumen, Laub, Fallobst) ist es wichtig, dass keine holzigen Gartenabfälle und keine Fremdstoffe, wie z. B. Kunststoffe, Bleche, u. ä. in den Container geworden werden.

  • Abwasserabgabe für Kleineinleiter

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    Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen. Als Kleineinleiter werden Personen bezeichnet, welche weniger als 8 m3 Abwasser je Tag in ein Gewässer einleiten oder versickern. Den abgabepflichtigen Gemeinden wurde durch Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, die Abwasserabgabe auf die Grundstückseigentümer abzuwälzen. Die Abgabe wird durch Bescheid festgesetzt. Kleineinleitungen sind von der Abgabe befreit, wenn das Abwasser in einer Kleinkläranlage, die entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde, behandelt wurde und die ordnungsgemäße Beseitigung des Klärschlamms gesichert ist.
    http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/22774935613?plz=93458&behoerde=96886344548&gemeinde=878745843688
    Als Nachweis für die Befreiung von der Kleineinleiterabgabe muss der Gemeinde die Funktionsbescheinigung und/oder das Wartungsprotokoll vorgelegt werden.
    Bei einer Fäkalschlammabfuhr ist eine Bestätigung der Entsorgungsfirma oder der öffentlichen Kläranlage vorzulegen. 
    Die Nachweise müssen bei der Gemeinde abgegeben werden.
    Gerne auch per e-mail: hermann.lamecker@markt-eschlkam.de



    Lamecker Hermann
    Verwaltungsangestellter

  • Johanniter-Kinderkrippe Jakobswichtel

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    Johanniter-Kinderkrippe Jakobswichtel

     

    In der Kinderkrippe werden Kinder im Alter bis 3 Jahre betreut. Die Krippe bietet aktuell in einer Gruppe Platz für zwölf Kinder.
    Die Aufnahme der Kinder erfolgt ganzjährig.

    Die Öffnungszeiten der Einrichtung werden an den Bedarf der Eltern angepasst und sind derzeit von 07:15 Uhr bis 13:30 Uhr.

    Ansprechpartnerin bei Fragen zur Einrichtung und für die Anmeldung ist die die Leiterin der Kinderkrippe, Frau Monika Mühlbauer, Telefonnummer 09948/9559861.

    Eschlkam, Januar 10^9

  • Neubau "Mehr-Blick-Haus" in Eschlkam

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    Errichtung "Mehr-Blick-Haus" in Eschlkam

    Der Markt Eschlkam hat seit Jahren den Abbruch des ehemaligen Notschlachthauses und die Erweiterung des Rathauses geplant.

    Nachdem die Regierung der Oberpfalz eine Förderung aus dem RÖFE-Programm und aus Mitteln des Bayerischen Städtebauförderungsprogrammes bewilligt hat, wurde im August 2015 mit der Baumaßnahme begonnen.

    Förderhinweis EFRE (als pdf Datei) 

    Eschlkam, September 2012

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